Arbeitsrecht für Betriebsräte – starke Interessenvertretung und fundiertes Wissen
Als Betriebsrat vertreten Sie die kollektiven Interessen der Belegschaft und sichern Mitbestimmungsrechte. VENTUS unterstützt Sie von der Betriebsratsgründung über die Organisation der Wahl bis hin zu Schulungen und Beschlussverfahren. Wir vermitteln Ihnen das erforderliche juristische Know-how und begleiten Sie bei allen Fragestellungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts.
Betriebsratsschulung – Wissen schafft Handlungsspielraum
Gut informierte Betriebsratsmitglieder handeln sicherer. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Betriebsräte, sowohl als Grundlagenseminare als auch zu Spezialthemen.
Unsere Trainings können in unseren Räumen oder bei Ihnen vor Ort stattfinden und richten sich an einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium. Anders als bei Massenveranstaltungen legen wir Wert auf exklusive Schulungen, die auf Ihre Unternehmenssituation und bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen abgestimmt sind.
Themen reichen von den Rechten und Pflichten des Betriebsrats, den Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, über Personalplanung und Ausschreibungen bis hin zu Datenschutzrecht und Arbeitszeitgestaltung. Auch nach der Schulung stehen wir Ihnen zur Seite, um die erlernten Inhalte praktisch umzusetzen.
Mitbestimmungsrechte verstehen und nutzen
Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der Mitbestimmung:
- Informations- und Beratungsrechte,
- Anhörungsrechte,
- Zustimmungsverweigerungsrechte
- und die erzwingbare Mitbestimmung.
Informations- und Beratungsrechte verpflichten den Arbeitgeber, den Betriebsrat rechtzeitig über wirtschaftliche Planungen zu informieren, damit dieser sein Beratungsrecht ausüben kann. Bei Kündigungen gilt das Anhörungsrecht:
- Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat anhören, bevor er kündigt;
- unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam.
Zustimmungsverweigerungsrechte betreffen personalrechtliche Maßnahmen wie Einstellungen ode Versetzungen, zu denen der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen muss. Die erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 BetrVG umfasst soziale Angelegenheiten. Interne Beschlüsse des Betriebsrats sowie Verfahren vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht erfordern juristisches Know-how.
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratsbeschlüssen, prüfen deren Wirksamkeit und vertreten Sie in Beschlussverfahren. In Konflikten mit dem Arbeitgeber unterstützen wir Sie bei der Anrufung der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG, führen die Verhandlungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitbestimmungsrechte umgesetzt werden.
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen regeln Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Vergütungssysteme, Datenschutz, Urlaubsregelungen oder Weiterbildungsprogramme. Wir helfen Ihnen, die Verhandlung mit dem Arbeitgeber vorzubereiten, Ziele zu definieren und rechtssichere Formulierungen zu finden. Unsere Erfahrung aus der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht es uns, beide Perspektiven zu berücksichtigen und nachhaltige Regelungen zu schaffen.
Interessenausgleich und Sozialplan
Bei Betriebsänderungen wie Betriebsstilllegung, Betriebsschließung oder Personalabbau hat der Betriebsrat Anspruch auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung, ob eine Betriebsänderung vorliegt, entwerfen strategische Verhandlungspläne und begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Ziel ist ein Interessenausgleich, der die Planung der Betriebsänderung transparent macht, und ein Sozialplan, der den betroffenen Mitarbeitern Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen bietet. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und vertreten Ihre Position in der Einigungsstelle oder vor Gericht.
Personalumstrukturierungen und Veränderungsprozesse
Veränderungen im Unternehmen stellen Betriebsräte vor große Herausforderungen. Wir beraten Sie bei der Bewertung der geplanten Maßnahmen, prüfen die Beteiligungsrechte und unterstützen Sie bei den Verhandlungen über Versetzungen, Umgruppierungen, Betriebsübergänge oder Outsourcing. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte nebst Fachanwalt für Arbeitsrecht sorgen dafür, dass die Interessen der Belegschaft gewahrt bleiben und notwendige Anpassungen wie Qualifizierung und Versetzungen fair geregelt werden.